Info-Veranstaltung Segel-Schule

Sonntag, 21. Februar 2021 und evtl. Sonntag, 28. Februar 2021 (wenn genügend Meldungen)
um 14.00 Uhr via SKYPE

Hallo zusammen,

da momentan noch immer keine Treffen erlaubt sind, bieten wir eine Info-Veranstaltung via SKYPE an. Wer interessiert ist, sollte uns eine Email schicken damit wir euch die Zugangsdaten zukommen lassen können. Bei evtl. Problemen sind wir unter 0173 30 66 939 zu erreichen.

Die Binnenkurs Theorieeinheiten finden jeweils Montagabends per SKYPE statt; für den See-Kurs ist der Dienstagabend vorgesehen. Für die Praxisstunden Segel und Motor können wir derzeit leider noch keinen Termin nennen, da dies von den weiteren Corona-Regelungen ahängig ist. Teilnehmer See-Kurs 2020: Auch ihr könnt euch zuschalten und an den Theorie-Stunden teilnehmen.

Prüfungstermin für alle Kurse ist am 20. Juni vorgesehen (wenn dann erlaubt). 

Hier einige allgemeine Informationen:
Die Segelschule THOMASSTADT vom SEGEL – SURF – CLUB Kempen e.V. lädt ein zu einer Info-Veranstaltung über den Sommerkurs Sportbootführerschein Motor und Segel BINNEN (SBF Binnen) Weiterhin gibt es Informationen über den Sportbootführerschein SEE und den SKS-Küstenschein sowie diverse Funkscheine. Sie werden informiert über den Ablauf und wann die Prüfungstermine (voraussichtlich) stattfinden werden. Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder/und Segel) unter 20 Meter Länge auf allen Binnengewässern. Vorgeschrieben ist der Schein für das Führen von Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern unter Motor mit mehr als 11 kW (15 PS). Für Segelboote ohne Motor ist dieser SBF Binnen nur auf dem Bodensee und in Berlin vorgeschrieben, er wird jedoch häufig von Bootsverleihern als Fähigkeitsnachweis gefordert. Auch für die Teilnahme an Bootsregatten auf Binnengewässern ist dieser Sportbootführerschein häufig notwendig. Der amtliche Sportbootführerschein See (SBF See) berechtigt zum Führen von Motorbooten und Segelyachten unter Motor von jeweils über 11 kW (15 PS) auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Dies sind vereinfacht ausgedrückt die Küstenmeere und angrenzende Gewässer. Der Sportbootführerschein See wird international als Motorbootschein anerkannt. Für höhere Segelscheine ist der Sportbootführerschein See als Prüfungsvoraussetzung zwingend vorgeschrieben. Der amtliche (freiwillige) Sportküstenschifferschein (SKS) ist die am meisten angestrebte Ergänzung für angehende Hochseesegler. Er wird empfohlen für Schiffsführer, die mit einer Yacht in Küstenrevieren bis 12 Seemeilen vor der Küste segeln wollen. Der SKS wird von vielen Yachtverchartern als Befähigungsnachweis gefordert. Es ist sehr empfehlenswert diesen Führerschein zu erwerben, weil hier wirklich Kenntnisse in der Praxis auf See vermittelt werden.

Fragen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schließung des Vereinsgeländes

Liebe Mitglieder,

verstärkt erreichen uns Anfragen zur derzeitigen Schließung unseres Vereinsgeländes, z.T. unter Hinweis auf einen Corona-Link des Segler-Verbandes NRW (SV NRW).

Bitte seid versichert, dass wir im Vorstand die Entscheidung zur erneuten Schließung unseres Vereinsgeländes aufgrund der Regelungen der CoronaSchVO nicht leichtfertig getroffen haben. Wir stehen hierzu natürlich regelmäßig mit den für uns zuständigen Behörden im Kontakt. Auch die Veröffentlichungen des SV NRW sind uns allen bekannt. Wichtig ist dabei jedoch die Aussage, dass letztlich die spezielle Situation vor Ort und die Vorgaben der zuständigen, lokalen Behörden maßgeblich sind. Im Folgenden daher einige Hinweise zur CoronaSchVO und ihrer Wirkung für die Situation an unserem See.

Seit Mitte Dezember 2020 sind die zwischenzeitlich eingeführten Passagen, die den Individualsport definiert und ausdrücklich von den sonstigen Schließungen im Sportbereich ausgenommen haben, in der jeweils gültigen CoronaSchVO wieder entfallen. Somit gelten grundsätzlich die generellen Kontaktbeschränkungen (z.Zt. 1 Haushalt plus 1 Person) und Hygienevorschriften. Dies könnte unter Einhaltung der Regelungen auch Individualsport beinhalten, allerdings gilt dies nur für den öffentlichen Raum. Dies ist auch aus dem Link des SV NRW klar zu erkennen: Die Stellungnahme des Landes NRW/Staatskanzlei aus dem Link bezieht sich auf Sport „außerhalb einer Sportanlage", die des Landessportbundes NRW auf Sport "im öffentlichen Raum".

Und genau das macht in unserem Fall den Unterschied aus. Unser Vereinsgelände ist eben kein öffentlicher Raum, sondern gilt in seiner Gesamtheit inkl. Wasserfläche als (private) Sporteinrichtung, ähnlich einer (öffentlichen) Bezirkssportanlage mit Fußballplatz und Laufbahn. Und anders als bei öffentlichen Gewässern, wie z.B. dem Rhein oder dem Baldeneysee. Auf öffentlichen und privaten Sporteinrichtungen ist nach Par. 9 der aktuell gültigen CoronaSchVO der Freizeit- und Amateursportbetrieb unzulässig. Dies haben uns die zuständigen Stellen wiederholt in unseren Gesprächen bestätigt. Daher haben wir den Zugang zu unserem Vereinsgelände entsprechend eingeschränkt, wie es die Verordnung in einem solchen Fall von uns verlangt.

Wir bleiben weiter regelmäßig mit den Behörden in Kontakt. Sobald sich die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Sportbetriebes - ggf. unter Auflagen – bietet, werden wir entsprechend informieren.

Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand

Corona Info vom 18.12.2020

Liebe Mitglieder,

nach aktuell gültigem Erlass der Landesregierung und Rücksprache mit unserem Ordnungsamt ist „jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“ zu schließen bzw. einzustellen. Die Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung zu beschränken. Daher gilt bis auf weiteres:

Ab sofort ist das Betreten und/oder die Benutzung des Vereinsgeländes/Gewässer untersagt!

Dies beinhaltet jegliche Ausübung aller Sportarten, Spaziergänge (mit und ohne Hund), Spielplatznutzung oder die Nutzung der Campingwiese.

Sollten auf Grund von Nichtbeachtung von Vereinsmitgliedern dem Verein ein Bußgeld auferlegt werden, so werden wir erwägen rechtliche Schritte gegen das Vereinsmitglied einzuleiten.

Alle Verordnungen sind nach zu lesen auf: www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-15_coronaschvo_ab_16.12.2020-2.pdf

Für uns gilt u.a. § 9 der Verordnung. Bitte haltet Euch dran, bleibt gesund.

Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2021
Euer Vorstand

Ruderanlage gefunden

Am Steg wurde eine Ruderanlage mit Edelstahlpinne gefunden (vermutlich von einem Kajütboot). Wer diese vermisst, sollte sich bitte bei Robert Meijsen melden.

Neuigkeiten vom See

Liebes Mitglied,

wir möchten Dich gerne nach den ganzen Corona Informationen vor den Sommerferien nun mit neuen Nachrichten vom See informieren.

Kiosk
Markus hat den Betrieb unseres Kiosks aufgegeben. Wir danken ihm für die schöne gemeinsame Zeit und sein Engagement.

Wir freuen uns, dass wir aus unseren eigenen Reihen einen neuen Betreiber für den Kiosk gefunden haben. Unser Mitglied, Daniel Tack, 29 Jahre alt, kümmert sich seit Ende August um unser Aller leibliches Wohl und möchte mit seinem „Dan´s Beach Club“ der neue Treffpunkt ( natürlich unter Coronaauflagen ) des Vereins werden.

Dan´s Beach Club ist jeden Tag ab 10 Uhr bis Ende offen für Dich da. Wenn Dan die Glocke läutet, dann heißt es für Dich, der Beach Club schließt in einer Stunde.

Die bisherigen Gutscheinkarten von Markus werden auch bei Daniel weitergeführt.

Wir wünschen Daniel viel Erfolg und freuen uns auf die Verwirklichung seiner Ideen.

Neumitglieder
Seit dem 25. Juli 2020 werden keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen. Derzeit haben wir 1543 Mitglieder, in diesem Jahr haben wir 182 Neumitglieder aufgenommen. Herzlich Willkommen an unsere Neuen! Aber wir stoßen an unsere Grenzen und deshalb hat unser Vorstand ein Aufnahmestopp beschlossen. Interessenten können sich auf eine Warteliste setzen lassen.

Ausnahmen, wie z.B. Jugendliche aktive Einzelmitgliedschaften sowie die Erweiterung von aktiven Erwachsenen Einzelmitgliedschaften zur Familienmitgliedschaft werden nach Prüfung durch den Vorstand entschieden.

SUP Stand up Paddle Board
Die sehr beliebten SUP´s die keinen Containerliegeplatz haben, müssen im Geschäftsbüro angemeldet werden. Hierzu wird mit einem Formblatt eine bestehende Haftpflichtversicherung bestätigt. Zum Nachweis der Registrierung erhält das Mitglied eine rote nummerierte Plakette (Pfand 5,-€).

Eine Anpassung der Gelände- und Gewässerordnung zur Nutzung von SUP´s folgt in Kürze.

Kajakregal
Im Kajakregal sind mehrere Sportgeräte deponiert die nicht angemeldet und registriert sind. Wir bitten letztmalig um Meldung im Geschäftsbüro, ansonsten werden wir die Sportgeräte spätestens Ende des Jahres entsorgen.

Surfcontainersanierung
Unsere Surfabteilung saniert zur Zeit die Container. Im Frühjahr wurden bereits die Decken abgedichtet. Nun werden noch die Holzbohlen vor den Containern erneuert, danach erfolgt eine Umstrukturierung innerhalb der Container.

Hierzu benötigen wir Deine Hilfe. Du kannst Dich gerne bei der Sanierung mit einbringen und Deine Arbeitsstunden ableisten.

Melde Dich bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie wird nach ihrem Urlaub (bis 18.09.20) zum Arbeitsablauf informieren.

Arbeitsstunden
Geleistete Arbeitsstunden werden nur akzeptiert und abgerechnet, wenn sie bis 31.12.2020 mit korrekt ausgefülltem Arbeitsstundenformular eingereicht werden. Das Formular liegt im Geschäftsbüro aus oder ist auf unserer Homepage unter: -der Verein - Dokumente - Formular zum Arbeitsstundennachweis zum Download hinterlegt.

Aktionen zur Ableistung von Arbeitsstunden werden demnächst auf der Homepage und/oder per Aushang bekanntgegeben.

Mitgliederversammlung
Coronabedingt ist es zur Zeit fraglich, ob eine Mitgliederversammlung noch in diesem Jahr realisiert werden kann.

Gäste
Gäste sind weiterhin nicht erlaubt.

Wir wünschen ein schönes Wochenende
Der Vorstand