Neues aus dem Verein
Erinnerung / Termin - 31.01.2025
Die Abgabe der vollständig ausgefüllten und bestätigten Nachweise für die geleisteten Arbeitsstunden 2024, wie auf dem Vordruck vermerkt, war am 31.12.2024 fällig.
Da wir uns derzeit in der Zusammenstellung für die Abrechnung der Abgeltungsgebühren befinden, möchten wir darauf hinweisen, das die Nachweise, die uns jetzt noch bis zum 31.01.2025 erreichen, ausnahmsweise noch berücksichtigt werden.
Also, bitte schnellstens aktiv werden.
Wir werden nach Erstellung der Abrechnungen keine Reklamationen wegen nicht rechtzeitig vorliegender Leistungsnachweise 2024 berücksichtigen.
Kempen, 14.01.2025