Fortbestand der Schließung

Liebe Mitglieder!

Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen wir Euch mitteilen, dass – auch nach intensiven Gesprächen mit verschiedenen Stellen – die Schließung unseres Vereinsgeländes zunächst bis mindestens 04.05.2020 fortbestehen muss. Unser Gelände gilt in Gänze als privates Vereinsgelände, auf dem nach dem derzeit gültigen Landeserlass sämtlicher Vereinsbetrieb zu ruhen hat. Dies schließt die Ausübung von sog. „Individualsport" auf dem Vereinsgelände mit ein.

Wir werden verschiedene Initiativen unserer Dachverbände zur möglichen Änderung der Situation verfolgen und begleiten. Letztlich bleiben aber die Landesbestimmungen für uns maßgeblich. Sobald es neue Informationen gibt, werden wir Euch informieren.

Sportliche Grüße und bleibt gesund!
Euer Vorstand