Schließung des Vereinsgeländes

Liebe Mitglieder,

verstärkt erreichen uns Anfragen zur derzeitigen Schließung unseres Vereinsgeländes, z.T. unter Hinweis auf einen Corona-Link des Segler-Verbandes NRW (SV NRW).

Bitte seid versichert, dass wir im Vorstand die Entscheidung zur erneuten Schließung unseres Vereinsgeländes aufgrund der Regelungen der CoronaSchVO nicht leichtfertig getroffen haben. Wir stehen hierzu natürlich regelmäßig mit den für uns zuständigen Behörden im Kontakt. Auch die Veröffentlichungen des SV NRW sind uns allen bekannt. Wichtig ist dabei jedoch die Aussage, dass letztlich die spezielle Situation vor Ort und die Vorgaben der zuständigen, lokalen Behörden maßgeblich sind. Im Folgenden daher einige Hinweise zur CoronaSchVO und ihrer Wirkung für die Situation an unserem See.

Seit Mitte Dezember 2020 sind die zwischenzeitlich eingeführten Passagen, die den Individualsport definiert und ausdrücklich von den sonstigen Schließungen im Sportbereich ausgenommen haben, in der jeweils gültigen CoronaSchVO wieder entfallen. Somit gelten grundsätzlich die generellen Kontaktbeschränkungen (z.Zt. 1 Haushalt plus 1 Person) und Hygienevorschriften. Dies könnte unter Einhaltung der Regelungen auch Individualsport beinhalten, allerdings gilt dies nur für den öffentlichen Raum. Dies ist auch aus dem Link des SV NRW klar zu erkennen: Die Stellungnahme des Landes NRW/Staatskanzlei aus dem Link bezieht sich auf Sport „außerhalb einer Sportanlage", die des Landessportbundes NRW auf Sport "im öffentlichen Raum".

Und genau das macht in unserem Fall den Unterschied aus. Unser Vereinsgelände ist eben kein öffentlicher Raum, sondern gilt in seiner Gesamtheit inkl. Wasserfläche als (private) Sporteinrichtung, ähnlich einer (öffentlichen) Bezirkssportanlage mit Fußballplatz und Laufbahn. Und anders als bei öffentlichen Gewässern, wie z.B. dem Rhein oder dem Baldeneysee. Auf öffentlichen und privaten Sporteinrichtungen ist nach Par. 9 der aktuell gültigen CoronaSchVO der Freizeit- und Amateursportbetrieb unzulässig. Dies haben uns die zuständigen Stellen wiederholt in unseren Gesprächen bestätigt. Daher haben wir den Zugang zu unserem Vereinsgelände entsprechend eingeschränkt, wie es die Verordnung in einem solchen Fall von uns verlangt.

Wir bleiben weiter regelmäßig mit den Behörden in Kontakt. Sobald sich die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Sportbetriebes - ggf. unter Auflagen – bietet, werden wir entsprechend informieren.

Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand